Meldepflicht

Dies ist auch ein sehr wichtiges Thema. Es gibt einmal eine Meldepflicht im Bezug auf das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Die Boa Constrictor Imperator fällt unter den Anhang B des Artenschutzes. Anhang B Tiere sind generell meldepflichtig und herkunfstnachweißpflichtig. Es gibt aber einige Ausnahmen an Anhang B Tieren, die nicht mehr meldepflichtig sind! Und darunter fällt auch die Boa Constrictor Imperator. Also im Bezug auf das Artenschutzgesetzt muss man die Boa Constrictor Imperator in ganz Deutschland nicht mehr bei der zuständigen Naturschutzbehörde anmelden. Man muss nur drauf achten, dass man die Herkunft des Tieres nachweißen kann, sollte mal eine Kontrolle erfolgen. Also man brauch einen Herkunfstnachweiß.

 

Meldeplicht im Bezug auf den Artenschutz : nein

 

Es besteht jedoch in einigen Bundesländern trotzdem eine Meldepflicht für die Haltung von Boa Constrictor Imperator. Und zwar haben viele Bundesländer eine Gefahrentierverordnung wo in vielen Fällen auch die Boa Constrictor Imperator mit einbezogen ist. Je nach Bundesland und Verördnung gibt es Auflagen die erfüllt werden müssen um diese Tiere halten zu dürfen. Ich gehe jetzt hier nicht auf jedes Bundesland und seine Verordnungen weiter drauf ein. Bitte informiert euch vor der Anschaffung bei denen für euch zuständigen Behörden.

 

Meldepflicht im Bezug auf das Gefahrentiergesetzt : ja/ nein je nach Bundesland